Voranschlag 2026 einstimmig beschlossen
Der Entwurf des Voranschlages vom 27.11.2025 für das Finanzjahr 2026 wurde in der Zeit vom 28.11.2025 bis 15.12.2025 im Gemeindeamt ROHRBERG zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Die Kundmachung über die Auflage des Voranschlages zur öffentlichen Einsicht erfolgt vom 28.11.2025 bis 15.12.2025. Schriftliche Einwendungen wurden nicht eingebracht. Der Voranschlag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 16.12.2025 festgesetzt. Der Beschluss über die Festsetzung des Voranschlages wurde in der Zeit von 17.12.2025 bis 02.01.2026 kundgemacht.
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16. Dezember 2025
Anwesende: Bgm. Hans Schreyer, Vzbgm. Hermann Pfister, GR Taxacher Werner, GR Brugger Josef, GR Eberharter Franz,
GR Eberharter Johann, GR Brandacher Hannes, GR Pfister Ines, GR Pfister Christopher und GR Taxacher Brigitte
Nicht erschienen: GR Pfund Christina
Die Beschlussfähigkeit war somit gegeben. Abstimmungsergebnis: ohne Gegenstimme
Die Einberufung zur Sitzung erfolgte ordnungsgemäß.
Die Bestandteile des Voranschlages werden gem. § 6 Abs. 9 VRV 2015, BGBl. II Nr. 313/2015 idgF, auf der Homepage der
Gemeinde unter: https://www.rohrberg.at/images/downloads/aussendungen/2026/voranschlag-2026.pdf veröffentlicht.
Abweichungen von den Ansätzen des Voranschlages sind gemäß § 106 Abs. 1 TGO 2001, LGBl. Nr. 36/2001 idgF, ab dem Betrag
von EUR 7.300,00 je Voranschlagswert für die Genehmigung des Rechnungsabschlusses zu begründen.
Der Negativsaldo im Budget 2026 muss durch den zu erwartenden Kassaendbestand zum 31.12.2025
abgedeckt werden!