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Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen 2022

Kundmachung der Gemeindewahlbehörde

Die Wahlbehörde der Gemeinde Rohrberg hat für die Wahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters am Sonntag, den 27. Februar, nachstehend angeführte Bestimmungen getroffen.
Die Wahlzeit wird von 7.00 bis einschließlich 12.30 Uhr festgelegt.

Als Wahllokal dient das Gemeindeamt Rohrberg. Die Verbotszone wurde mit 50 Meter festgelegt. Im Gebäude des Wahllokales und innerhalb der Verbotszone sind am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere durch Ansprachen an die Wähler, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen oder von Wahlwerbelisten sowie jede Ansammlung von Menschen und das Tragen von Waffen verboten. Vom Verbot des Waffentragens sind die sich im Dienst befindenden Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ausgenommen. Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung.

Ausstellung einer Wahlkarte Beantragung bereits möglich

Auch für diese Wahl besteht die Möglichkeit seine Stimme mittels Briefwahl abzugeben. Unser Tipp: Beantragung der Wahlkarten möglichst frühzeitig. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden. Der letztmögliche Zeitpunkt für den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist bei der Gemeinde bis spätestens Mittwoch, 23. Februar schriftlich oder online und bis Freitag, 25. Februar 14.00 Uhr mündlich zu stellen. Beim Antrag ist die Identität des Ansuchenden durch ein Dokument nachzuweisen.

Die Wahlkarte muss spätestens am 25. Februar 2022 im Postweg bei der Gemeinde Rohrberg einlangen bzw. bis 14.00 Uhr im Gemeindeamt abgegeben werden. Weiters besteht aber auch die Möglichkeit, die verschlossene Wahlkarte am Wahltag während der Wahlzeiten im Wahllokal der Gemeinde Rohrberg abzugeben.

Bitte um Kenntnisnahme der Mitteilung der Wahlbehörde!

Der Wahlleiter
Bgm. Schreyer Hans